Krankengymnastik am Gerät - KGG - in Altenburg

MTT

 

Gerätegestützte Krankengymnastik

KGG ist in Ergänzung zur Einzeltherapie, eine aktive Behandlungsform der Physiotherapie als individuelle medizinische Trainingstherapie, bei der medizinische Trainingsgeräte und Seilzüge eingesetzt werden.

KGG ist die Versorgung der Patienten an medizinisch zertifizierten Trainingsgeräten durch ein individuelles medizinisches Aufbautraining bei fast allen orthopädischen, chirurgischen und selbst bei neurologischen Beschwerden.  KGG führt zur Verbesserung oder Normalisierung von Muskelkraft, Kraftausdauer, funktioneller Bewegungsabläufe, alltagsspezifischer Belastungstoleranz und alltäglichen Fähigkeiten.

Ziel der Krankengymnastik am Gerät (KGG)

Ziel der Behandlung ist die Verbesserung der Muskelfunktion unter Einschluss des dazugehörigen Gelenks- und Stützgewebes. Außerdem führt sie bei strukturellen Schädigungen (Veränderungen in der Muskulatur)  zu einer Verbesserung der Muskulatur, zur  besseren Durchblutung und Sauerstoffausschöpfung. 

Des Weiteren soll die Krankengymnastik am Gerät (KGG) die Funktion der Atmungs-, Herz-, und Kreislaufkette, als auch das Stoffwechselsystems verbessern.  Zudem sollen funktionelle Bewegungsabläufe automatisiert werden.

Behandelt werden bei der Krankengymnastik am Gerät (KGG) Patienten mit chronischen, posttraumatischen oder postoperativen Erkrankungen der Extremitäten oder des Rumpfes. 

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Inhalte der
gerätegestützten Krankengymnastik

Inhalte der Krankengymnastik am Gerät sind Muskeldysbalancen (Ungleichgewicht der Muskulaturen) und Insuffizienzen zu beheben, krankheitsbedingte Muskelschwächen zu trainieren, motorische Paresen (Lähmungen) zu behandeln, und vor allem Schmerzen zu lindern.

 


Beispiele für den Einsatzbereich von Krankengymnastik am Gerät

  • Muskuläre Schwäche
  • Muskuläre Dysbalancen
  • Postoperativ
  • Posttraumatisch
  • Schmerzen
  • Gleichgewichtsprobleme
  • Koordinationsprobleme
  • Instabilitäten
  • Fehlstellungen der Wirbelsäule 
  • Fehlhaltungen
  • Arthrose
  • Neurologische Erkrankungen
  • Osteoporose
  • Motorische Paresen
  • Erkrankungen / Verletzungen des Bewegungsapparates (Bandscheibenvorfälle…)
  • Beckenbodenschwäche
  • Inkontinenz
KGG
KGG
KGG
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Die häufigsten Fragen

  • Wann wird KGG verordnet?

    Ursprünglich für Spitzensportler entwickelt, ergänzt die KGG als medizinische Trainingstherapie heute die Einzeltherapie (z. B. Manuelle Therapie) ideal bei fast allen orthopädischen, chirurgischen sowie bei neurologischen Beschwerden.

  • Gibt es KGG auf Rezept?

    Ja, die Krankenkassen zahlen die Krankengymnastik am Gerät wird, wenn Ihr Arzt Ihnen ein Rezept für “KG-Gerät” oder “KGG” ausstellt

  • Wer verschreibt KGG?

    Wer verordnet gerätegestützte Krankengymnastik? Der behandelnde Arzt (z.B. Ihr Hausarzt), Chirurg oder Orthopäde kann eine Heilmittelverordnung für KG-Gerät verordnen.

  • Wie erfolgt die Verordnung?

    Die Krankengymnastik am Gerät wird von Ihrem Arzt als Kassenleistung oder privat verordnet. Je nach Bedarf sind auf 3 Rezepten á 6 Therapieeinheiten, insgesamt 18 Einheiten verordnungsfähig (bei Privatversicherten keine Beschränkung auf 18 Einheiten).

  • Wie oft kann man Krankengymnastik verschrieben bekommen?

    Ärzte können künftig bis zu drei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnen. So können für die Dauer einer Verordnung beispielsweise passive Maßnahmen (zum Beispiel Manuelle Therapie) und aktive Maßnahmen (etwa Bewegungstherapie/Krankengymnastik) in der Physiotherapie kombiniert werden.

  • Wie ist der Ablauf der KGG?

    Die Regelbehandlungszeit beträgt 60 Minuten, die Durchführungsform erfolgt als Einzeltraining in einer Kleingruppe mit maximal 3 Patienten.

  • Was kann man tun wenn der Arzt keine Krankengymnastik verschreiben will?

    Sollten auch Sie davon betroffen sein, dass Ihr Arzt momentan keine Heilmittelverordnungen ausstellt, so wenden Sie sich bitte per eMail an die Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes (Link NRW) sowie an Ihre Krankenkasse.

  • Kann der Neurologe Krankengymnastik verschreiben?

    Ja, das kann er. Für die Entscheidung, ob Ihr Arzt Ihnen Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen verordnet, muss er die "Heilmittel-Richtlinien" berücksichtigen.

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